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Kirchliche Hochzeit ohne standesamtlichen Trauung!

Veröffentlicht von Herbert Breuer (breuer) am 04.12.2009
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Bis zum 31.12.2008 stand die kirchliche Trauung vom Paaren, die nicht standesamtlich verheiratet sind, unter Strafandrohung für den handelnden Priester oder Diakon. - Darum gab es in unserer Kirche für solche Paare "geheime" Trauungen, die nicht in die pfarrlichen Bücher, sondern in die geheimen Bücher des Erzbistums eingetragen wurden. Sehr oft reisten die Paare auch ins Ausland (Österreich oder Belgien), um dort kirchlich zu heiraten. In diesen Ländern bestand die Strafandrohung nicht.

Geheime Trauungen sind seit dem 01.01.2009 nicht mehr nötig. Der Staat hat die Strafandrohung aufgehoben und damit für Paare, die nicht standesamtlich verheiratet sind, die kirchliche Trauung erlaubt. - Ohne staatliche Trauung gibt es allerdings keine staatlichen Rechtsfolgen. Wer also ohne standesamtliche Trauung kirchlich heiratet, gilt beim Standesamt - und damit für den Staat - als nicht verheiratet.

Da die kirchliche Eheschließung das Ehe-Sakrament begründet, können überzeugte Katholiken ab sofort  das Sakrament leben und dabei ungewollte staatliche Rechtsfolgen vermeiden.

Da die Kirche aber im Einvernehmen mit dem Staat Ehe und Familie schützen will, muss für eine Hochzeit ohne standesamtliche Trauung die Erlaubnis des Bischofs eingeholt werden. Wie man das macht, weiß der Priester, der die Hochzeit kirchenrechtlich mit dem Brautpaar vorbereitet.

Zuletzt geändert am: 14.01.2010 um 11:56:30

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